Barrierefreiheitserklärung

Wir sind bemüht, unseren Ticket-Shop im Einklang mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) sowie den zugrunde liegenden europäischen Richtlinien barrierearm zugänglich zu gestalten. Ziel ist es, unsere Dienstleistungen für alle Menschen – unabhängig von individuellen Einschränkungen – nutzbar zu machen. Wir arbeiten kontinuierlich daran, bestehende Barrieren zu identifizieren und zu reduzieren, um unser Angebot weiter zu verbessern.

  1. Geltungsbereich
    Die Erklärung bezieht sich auf die Dienstleistung "Online-Ticketverkauf / Ticket-Shop"

  2. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
    Der Stand ist in Bezug auf die geltenden Standards (Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)) als teilweise barrierefrei einzuordnen.
    Die Bilder weisen zwar Bildattribute auf, jedoch werden sie teils der Kategerie entsprechend gesetzt und nicht detailliert vom Bildinhalt beschrieben.

  3. Beschreibung der Barrierefreiheitsfunktionen
    Tastaturbedienbarkeit: Die Seiten und Buchungsprozesse wurden bzgl. der Bedienung durch eine Tastatur komplett überarbeitet.
    Screenreader-Kompatibilität: Es werden Bilder und Texte screenreadertauglich dargestellt.
    Weitere Hilfstools: Über das immer sichtbare Barrierefreiheits-Symbol (Umkreiste Personen) unten rechts kann ein Accessibility-Overlay aktiviert werden, welches u.a. diese Funktionen bietet:
    • Anpassung der Schriftgröße
    • Veränderung von Kontrasten (z.B. hoher Kontrast)
    • Verbesserte Lesbarkeit durch vereinfachte Darstellungen
    • Weitere individuelle Anzeige- und Bedienhilfen

  4. Nicht barrierefreie Inhalte (falls zutreffend)
    Aktuell sind nach eigener Einschätzung und der Durchführung von automatisierten Bewertungstests keine Hindernisse bekannt, die die erklärte Dienstleistung dieser Seite verhindern. Meldungen diesbezüglich können jederzeit gerne gemacht werden, so dass wir diese Punkte weiter optimieren können.

  5. Verantwortlichkeit, Feedback- und Kontaktmöglichkeit
    Die Kontaktaufnahme kann über die regulären Kanäle hier erfolgen: Kontaktaufnahme

  6. Durchsetzungs- bzw. Schlichtungsverfahren

    Sollten Sie der Ansicht sein, dass unsere Dienstleistungen nicht den Anforderungen an die Barrierefreiheit entsprechen, können Sie uns dies über die unter Punkt 5 genannten Kontaktmöglichkeiten mitteilen.

    Falls Sie keine zufriedenstellende Rückmeldung erhalten oder mit unserer Antwort nicht einverstanden sind, haben Sie die Möglichkeit, ein Durchsetzungsverfahren einzuleiten. Zuständig sind die Marktüberwachungsbehörden der Bundesländer, die die Einhaltung der Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) überwachen.

    Weitere Informationen zum Durchsetzungsverfahren erhalten Sie bei der jeweils zuständigen Marktüberwachungsbehörde Ihres Bundeslandes.

  7. Datum der Erklärung
    04.01.2026